Finanzierung

Die Dienstleistungen des HPD werden vom Kanton finanziert und sind im Moment für die Erziehungsberechtigten kostenlos. Folgende Grundlagen sind für die Sonderschulung wegweisend:

  • Gesetz über die Förderung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengesetz) und die Verordnung über die Sonderschulung
  • Weisungen zur Finanzierung der Institutionen der Sonderschulung des Kantons Graubünden
    ab 01.01.2008 (Dezember 2007)
  • Regelungen zur Finanzierung des Heilpädagogischen Dienstes ab 01.01.2008 (Dezember 2008) (Leistungsvereinbarung)