Finanzierung
Die Dienstleistungen des HPD werden vom Kanton finanziert und sind im Moment für die Erziehungsberechtigten kostenlos. Folgende Grundlagen sind für die Sonderschulung wegweisend:
- Gesetz über die Förderung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengesetz) und die Verordnung über die Sonderschulung
- Weisungen zur Finanzierung der Institutionen der Sonderschulung des Kantons Graubünden
ab 01.01.2008 (Dezember 2007) - Regelungen zur Finanzierung des Heilpädagogischen Dienstes ab 01.01.2008 (Dezember 2008) (Leistungsvereinbarung)



