Was bietet die Heilpädagogische Früherziehung an?
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Prävention im Sinne von Vorbeugung
- Abklärung von entwicklungsgefährdeten und behinderten Kindern
- gezielte Förderung von entwicklungsauffälligen oder behinderten Kindern
- Zusammenarbeit, Beratung und Unterstützung mit / von Erziehungsberechtigten
- Zusammenarbeit, Beratung und Unterstützung mit / von beteiligten Fachpersonen
- Hospitationen in Spielgruppen, Kindergärten etc.
Wie arbeitet eine Heilpädagogische Früherzieherin / ein Heilpädagogischer Früherzieher?
Die Fachperson unterscheidet zwischen
- Arbeit mit dem Kind:
- Sie stützt sich auf die Entwicklungsressourcen des Kindes ab.
- Sie unterstützt das Kind auf eine angemessene, spielerische und lernfördernde Art.
- Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
- Sie findet wöchentlich entweder zu Hause, in den Räumlichkeiten des HPD oder sporadisch in der Spielgruppe oder im Kindergarten statt.
- Arbeit mit den Erziehungsberechtigten:
- Anleitung, Beratung und Unterstützung sind die Schwerpunkte in diesem Bereich.
- Zusammenarbeit mit Fachpersonen:
- Beratung und Unterstützung in verschiedenen Formen prägen diese Zusammenarbeit.
Wie lange kann die Heilpädagogische Früherziehung beansprucht werden?
Die Dauer der Früherziehung ist abgestimmt auf den Förderbedarf des Kindes.
Je früher ein Kind angemeldet wird, desto wirksamer können seine Entwicklungschancen wahrgenommen werden. Spätestens mit dem Schuleintritt (1. Klasse) wird die HFE abgeschlossen.
Was gehört nicht zu den Aufgaben der Heilpädagogischen Früherziehung?
Dazu gehören:
- Sie bietet keine Familien- und keine Psychotherapie an.
- Sie ist kein Betreuungsdienst.
- Sie bietet keine regelmässige Stützhilfe im Kindergarten an.
- Sie kann keine medizinischen Hilfsmittel beantragen.
Wann kann ein Kind zur Heilpädagogischen Früherziehung angemeldet werden?
Es gelten folgende Kriterien:
- Kinder ab Geburt bis maximal zum 7. Lebensjahr
- Wenn die Entwicklung des Kindes auffällig verläuft.
- Wenn die Erziehungsberechtigten in der Erziehung ihres Kindes verunsichert sind sowie Anleitung, Beratung und Unterstützung suchen und wünschen.
- Wenn Fachpersonen die Entwicklung eines Kindes als auffällig oder gefährdet einschätzen.
- Wenn beim Kind ein möglicher Entwicklungsrückstand abgeklärt werden soll.
- Wenn ein Kind eine besondere Förderung benötigt.
Klicken Sie bitte auf unseren Beobachtungsbogen, der Ihnen mehr Details zu den Kriterien für eine Anmeldung gibt.
Anmeldung
Die Anmeldung (Anmeldeformular) kann durch die Erziehungsberechtigten oder mit deren Einverständnis durch medizinische, psychologische oder pädagogische Fachpersonen erfolgen.
Ergänzende Informationen zu diesem Fachbereich finden Sie in unserer Broschüre.



