Was bietet der Fachbereich Sehschädigung an?

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Klärung von offenen Fragen, Unsicherheiten rund um sehbehinderte Kinder / Jugendliche
  • spezifische und gezielte Förderung des sehbehinderten Kindes
  • Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten im Alltag 
  • bei Bedarf Suche nach geeigneten Schulungsmöglichkeiten für das sehbehinderte Kind
  • Unterstützung und Beratung der Lehrpersonen vom Kindergarten bis zum Ende der Schulzeit
  • Beratung und Unterstützung bei der Suche nach angemessenen Hilfsmitteln für Zuhause und für die Schule
  • Anleitung im Gebrauch der Hilfsmittel für das sehbehinderte Kind, für die Erziehungsberechtigten sowie für die beteiligten Fachpersonen

Wie arbeitet die Fachperson des Bereiches Sehschädigung?

Die Fachperson unterscheidet zwischen

- Arbeit mit dem Kind:

  • Sie stützt sich auf die Entwicklungsressourcen des Kindes ab.
  • Sie unterstützt das Kind auf eine angemessene, spielerische und lernfördernde Art.
  • Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
  • Sie findet je nach Bedarf wöchentlich entweder zu Hause, in den Räumlichkeiten des HPD oder sporadisch in der Spielgruppe, im Kindergarten oder in der Schule statt.

-  Arbeit mit den Erziehungsberechtigten:

  • Beratung und Unterstützung sind die Schwerpunkte in diesem Bereich.

- Zusammenarbeit mit Fachpersonen:

  • Erziehungsberechtigte, beteiligte Lehr- und Fachpersonen werden in die interdisziplinäre Zusammenarbeit miteinbezogen.
  • Beratung und Unterstützung bei der Integration im Schulalltag sind ihr wichtig.

Wie lange kann diese Unterstützung beansprucht werden?

Die Dauer der Unterstützung ist abgestimmt auf den Förderbedarf des Kindes.
Je früher ein Kind angemeldet wird, desto wirksamer können seine Entwicklungschancen wahrgenommen werden. Spätestens mit dem Schulaustritt  wird die Förderung abgeschlossen.

Was gehört nicht zu den Aufgaben des Fachbereiches Sehschädigung? sind nicht

 Dazu gehören:

  • Er führt keine medizinischen Abklärungen durch.
  • Er macht keine Familien- und keine Psychotherapie.

Wann kann ein Kind in den Fachbereich Sehschädigung angemeldet werden?

Es gelten folgende Kriterien:

  • Kinder ab Geburt bis zum Schulaustritt
  • Wenn eine Sehbehinderung vorliegt.- Wenn ein Kind eine besondere Förderung benötigt.
  • Wenn die Erziehungsberechtigten Anleitung, Beratung und Unterstützung benötigen.
  • Wenn die Lehr - / Fachpersonen und Behörden für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes Beratung benötigen.

Klicken Sie bitte auf unseren Beobachtungsbogen, der Ihnen mehr Details zu den Kriterien für eine Anmeldung gibt.

Anmeldung

Die Anmeldung kann durch die Erziehungsberechtigten oder mit deren Einverständnis durch medizinische, psychologische oder pädagogische Fachpersonen erfolgen.

Ergänzende Informationen zu diesem Fachbereich finden Sie in unserer Broschüre.